Müssen Internatskosten für hochbegabte Kinder selbst bezahlt werden?

Der Besuch einer speziellen Schule kann unter bestimmten Umständen erforderlich sein, um der Fehlentwicklung eines Kindes vorzubeugen.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Mai 2011 (VI R 37/10) können die Kosten für den Schulbesuch eines hochbegabten Kindes als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden, wenn der Schulbesuch medizinisch notwendig ist.