Willkommen bei der Deutschen SchülerAkademie

Die Deutsche SchülerAkademie richtet sich an besonders leistungsfähige und motivierte Jugendliche der Oberstufe, die über eine hohe Lern- und Leistungsbereitschaft sowie über eine breite Interessenausrichtung verfügen.

Acht Jugendliche sind lächelnd auf einem Selfie zu sehen, das in der Natur aufgenommen wurde.

Die Kurswahl läuft

Das Programm der Deutschen SchülerAkademie 2024 ist online. Bis zum 2. April können vorgeschlagene Schülerinnen und Schüler einen Kurs aus dem Programm der Akademien und unserer Partnerprogramme wählen.

Die nächsten Termine & Akademien

  • Beginn der Ausschreibung: Anfang Dezember 2023
  • Eingangsfrist für die Vorschläge: 29. Februar 2024 (Ausschlussfrist, neues Datum)
  • Beginn der Kurswahl: Anfang März 2024
  • Eingangsfrist für die Kurswahlen: 2. April 2024 (Ausschlussfrist)
  • Versand der Zu- und Absagen: 30. April 2024

Hier finden sie das Programm der Deutschen SchülerAkademie 2024. Die Informationen zum Format kompakt zusammengefasst finden Sie in unserem Ankündigungsflyer 2024.

  • Akademie Roßleben vom 27.06.–13.07.2024 in Roßleben
  • Akademie Clemenswerth vom 04.07.–20.07.2024 in Sögel
  • Akademie Grovesmühle vom 11.07.–27.07.2024 in Veckenstedt
  • Akademie Torgelow vom 18.07.–03.08.2024 in Torgelow am See
  • Akademie Wittgenstein vom 18.07.–03.08.2024 in Bad Laasphe
  • Akademie Amberg vom 08.08.–24.08.2024 in Amberg, Oberpfalz
  • Schülerakademie China, vom 07.07.–22.07.2024 in Coesfeld
  • QuantenAkademie vom 04.08.–19.08.2024 in Jülich
  • JGW-SchülerAkademie 2024-1 vom 06.08.–18.08.2024 in Papenburg
  • JGW-SchülerAkademie 2024-2 vom 20.08.–01.09.2024 in Papenburg
  • JGW-NachhaltigkeitsAkademie vom 21.07.–04.08.2024 in Papenburg

Alle Informationen zum Format

Zielgruppe und Nutzen

Die Deutsche SchülerAkademie richtet sich an besonders leistungsfähige und motivierte Jugendliche, die über eine hohe Lern- und Leistungsbereitschaft sowie über eine breite Interessenausrichtung verfügen.

Die Jugendlichen lernen unterschiedliche Wissenschaftsbereiche und dadurch neue Arbeitsweisen, Methoden und Denkansätze kennen. Sie blicken über den Horizont ihrer bisherigen Lebens- und Erfahrungswelt hinaus und werden an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit herangeführt. Zudem treffen sie in den Akademien Gleichaltrige, die ebenso besondere Fähigkeiten und Interessen besitzen. Wie die Akademie insgesamt fördert dieser Austausch ihre Persönlichkeitsentwicklung und regt das interdisziplinäre Denken und Arbeiten an.

Konzept

Eine SchülerAkademie besteht in der Regel aus sechs Kursen mit jeweils bis zu 16 Teilnehmenden. Die Kursthemen werden aus verschiedenen Disziplinen der Natur-, Geistes- und Gesellschafts- sowie Sozialwissenschaften und des musischen Bereichs so zusammengestellt, dass sich in jeder Akademie eine gute Mischung der Disziplinen ergibt. Während der Akademie arbeitet jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer in einem Kurs eigener Wahl für eine Dauer von insgesamt ca. 50 Stunden. Für eine bessere Vorstellung davon, was für Themen in den Kursen behandelt werden, haben wir eine Auswahl aus den Kursthemen der Vorjahre zusammengestellt.

Neben dem Kursprogramm gibt es zahlreiche weitere Aktivitäten, die von den Teilnehmenden und dem Team organisiert werden: Theater, Musik, Exkursionen, Chor, Sport, Gastvorträge u.v.m. Diesen kursübergreifenden Angeboten wird wegen ihrer sozialen und interdisziplinären Bedeutung ein etwa gleicher zeitlicher Umfang im Tagesablauf eingeräumt wie dem Kursprogramm.

Neben Bildung & Begabung bietet auch der Verein Jugendbildung in Gesellschaft und Wissenschaft e.V. (JGW) Akademien an. Weiterhin vermittelt Bildung & Begabung Schülerinnen und Schüler in Akademien ausländischer Partner. Dabei sind der Grundgedanke und die Ziele der Akademien vergleichbar, sie unterscheiden sich jedoch in ihrem detaillierten Ablauf und in der Ausgestaltung.

Teilnahmevoraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen

Die Offenheit für Neues sowie breit gefächerte Interessen sind Voraussetzung für die Teilnahme an der Deutschen SchülerAkademie; ein isoliertes Spezialinteresse an nur einem Fachgebiet reicht nicht aus. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer muss die Bereitschaft mitbringen, die gesamte Akademie aktiv mitzugestalten. Es ist nicht möglich, später anzureisen, früher abzureisen oder Fehltage zu planen. Jede Schülerin und jeder Schüler kann grundsätzlich nur einmal am Programm der Deutschen SchülerAkademie teilnehmen.

Wohnsitzkriterium:

Teilnahmeberechtigt ist, wer einen Wohnsitz in Deutschland hat oder eine Schule im Ausland besucht, die zur deutschen Hochschulreife führt.

Jahrgangskriterium

Voraussetzungen für eine Teilnahme sind weiterhin, dass

  • der besuchte Schulzweig zur allgemeinen Hochschulreife oder zur Fachhochschulreife führt.
  • die Bewerberin/der Bewerber eine der beiden Jahrgangsstufen vor dem Abschlussjahrgang, mindestens aber die 10. Jahrgangsstufe besucht,
  • die Bewerberin/der Bewerber am 1. Juli des Durchführungsjahres nicht älter als 20 Jahre ist.
  • zum Zeitpunkt der Akademieteilnahme die Abschlussprüfung (allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife) noch nicht abgelegt wurde.

Für Bewerberinnen und Bewerber von Weiterbildungs-Kollegs gelten besondere Bedingungen: Sie dürfen am 1. Juli des Durchführungs-Jahres nicht älter als 24 Jahre sein und müssen nach der Akademie noch mindestens ein Jahr zur Schule gehen.

Leistungskriterium

Die Deutsche SchülerAkademie richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit einer hohen intellektuellen, allgemeinen und breiten Leistungsfähigkeit sowie einer hohen Motivation. Der Nachweis des Leistungskriteriums kann auf drei verschiedenen Wegen erfolgen:

  • bei einem Schulvorschlag durch den über das Online-Portal eingereichten Vorschlag der Schule.
  • bei einer Bewerbung durch den Schüler/die Schülerin durch ein Motivationsschreiben, das Vorschlagsformular für Selbstvorschläge, das ein Gutachten einschließt, sowie (optional) einer Kopie des letzten Zeugnisses.
  • durch die erfolgreiche Teilnahme an einem bundes- oder landesweiten Schülerwettbewerb; die Bewerbung erfolgt dann ebenfalls durch den Schüler/die Schülerin als Selbstvorschlag unter Vorlage des Zertifikats der erfolgreichen Wettbewerbsteilnahme (anstatt des Vorschlagsformular für Selbstvorschläge).
    Wer sich über eine Wettbewerbsteilnahme für die Deutsche SchülerAkademie bewerben kann, erhält Du das entsprechende Zertifikat und ein begleitendes Anschreiben von der jeweiligen Wettbewerbsleitung.

Platzvergabe

Alle Schülerinnen und Schüler, für die vollständige Unterlagen vorliegen, werden Anfang März dazu eingeladen, Kurse auszuwählen. Nach der Kurswahl ist die Bewerbung abgeschlossen. Wie ihre Bewerbung ausgegangen ist, erfahren die Bewerberinnen und Bewerber Ende April mit dem Versand der Zu- und Absagen. Eine Zusage für einen Kursplatz (auch im Nachrückverfahren) gilt ausschließlich für den angegebenen Kurs. Ein Wechsel in einen anderen Kurs ist nicht möglich.

Richtlinien zur Platzvergabe

Grundsätzlich werden alle Bewerbungen (Schulvorschlag, Selbstbewerbung, Wettbewerbsvorschlag) gleichwertig behandelt. Die Kursvergabe verläuft nach folgenden Richtlinien:

  • Die Kurswünsche müssen erfüllt sein. Die Bewerberinnen und Bewerber werden einem Kurs zugeteilt, den sie tatsächlich gewählt haben.
  • In den Kursen und in den Akademien wird ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis angestrebt.
  • Die Schulen und Wettbewerbe sowie die Bundesländer werden angemessen berücksichtigt.
  • Je Schule erhält in der Regel maximal nur eine Schülerin bzw. ein Schüler eine Zusage.

Da sich erfahrungsgemäß weit mehr Schülerinnen und Schüler für die Kurse bewerben als Plätze vorhanden sind, kann nicht jede Empfehlung berücksichtigt werden; 2022 lag die Aufnahmequote bei 62 Prozent. Eine Ablehnung einer Bewerbung beinhaltet keinerlei Aussage über die Qualifikation der Bewerberin/des Bewerbers.
Schülerinnen und Schüler, die eine Absage erhalten und im nächsten Jahr noch teilnahmeberechtigt sind, können sich im Januar formlos per E-Mail bei der Deutschen SchülerAkademie melden und werden dann erneut zur Kurswahl aufgefordert. Das Einsenden eines erneuten Vorschlagformulars ist in diesem Fall nicht notwendig.

Nachrückverfahren

Wenn eine Bewerberin/ein Bewerber nach Kurszuteilung von ihrem/seinem Platz wieder zurücktritt, wird dieser Platz frei und im Nachrückverfahren nachbesetzt. Alle Schülerinnen und Schüler, die eine Absage erhalten, werden in das Nachrückverfahren einbezogen. Sie werden benachrichtigt, sofern in einem Kurs ihrer Wahl ein Platz frei geworden ist und sie aufgrund der o.g. Richtlinien zugeteilt werden können. Damit möglichst kein Platz in den Akademien unbesetzt bleibt, wird das Nachrückverfahren erst mit Beginn der Akademien abgeschlossen.

Kosten & Rücktritt

Eigenbeteiligung

Von den Teilnehmenden wird eine Beteiligung an den Kosten erwartet. Die Höhe dieser Eigenbeteiligung variiert je nach Angebot, deckt aber immer nur einen Teil der real entstehenden Gesamtkosten der Akademie (u.a. Unterkunft und Verpflegung im gastgebenden Internat, Kursprogramm, Betreuung, geplante kursübergreifende Aktivitäten und Exkursionen) ab.
Die Fahrtkosten zwischen Wohnort und Akademie sind von den Teilnehmenden zu tragen, ebenso wie Ausgaben für persönliche Arbeitsmaterialien, Telefon, Porto, private Ausflüge, Fahrradmiete, zusätzliche Getränke o.Ä.

Die Höhe der Eigenbeteiligung im Jahr 2024:

Deutsche SchülerAkademie

  • 650 €* für Teilnehmende der SchülerAkademien, der QuantenAkademie oder der Schülerakademie China

JGW-Akademien (s. Partnerprogramme)

  • 505 €* für Teilnehmende der JGW-SchülerAkademien
  • 615 €* für Teilnehmende der JGW-NachhaltigkeitsAkademie

Für Partnerprogramme im Ausland gelten jeweils gesonderte Bedingungen und Beträge.
* Alle Angaben ohne Gewähr, die Angaben können sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern.

Ermäßigung oder Erlass der Eigenbeteiligung

Die Eigenbeteiligung kann ermäßigt oder ganz erlassen werden, sofern die Einkommensverhältnisse der Familie dies erforderlich machen. Die Gewährung von Erlass oder Ermäßigung der Eigenbeteiligung orientiert sich an den BAföG-Bestimmungen.

Keine Schülerin/kein Schüler sollte allein aus finanziellen Gründen von einer Bewerbung Abstand nehmen!

Die Platzvergabe erfolgt ohne Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse. Ein Antrag auf Ermäßigung oder Erlass kann nach Erhalt der Teilnahmezusage gestellt werden. Das entsprechende Formular wird zusammen mit den Zusagen versendet.

Rücktritt / Abbruch

Ein Rücktritt von der Teilnahme ist bis zum 15. Mai (Eingang bei der Geschäftsstelle der DSA) bzw. bis sieben Tage nach Versand der Entscheidung über einen Ermäßigungsantrag oder nach einer Platzzusage im Nachrückverfahren kostenlos möglich. Bei einem Rücktritt nach diesem Termin ohne wichtigen Grund (z.B. Krankheit) bis 14 Tage vor der Akademie wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 € erhoben. Danach ist bei einer Absage ohne wichtigen Grund eine Erstattung der geleisteten Eigenbeteiligung nicht mehr möglich.

Sollten die Akademie oder ein Kurs unvorhergesehen abgebrochen werden müssen (z.B. aufgrund eines COVID-Ausbruchs), können die Kosten nicht mehr erstattet werden.

Das sagen ehemalige Teilnehmende

… zur Bewerbung.

… zum Unterschied zur Schule.

… zum schönsten Akademiemoment.

Förderer

  • Fonds der chemischen Industrie
  • Wilhelm und Else Heraeus-Stiftung
  • Johs. Kölln Stiftung
  • Reuter'sche Stiftung
  • Amelie Kind Stiftung

So erreichen Sie uns

Team Schülerakademien