Workshop

Wie lässt sich ein gute Lernkultur entwickeln, in der Jugendliche Unterstützung finden und Vertrauen genießen? Und was hat das mit unserer eigenen Haltung zu tun? Heike Hofmann zeigt im Workshop Wege auf, wie Sie mit Verhaltungsänderungen zum Multiplikator einer neuen Lernkultur werden können.  

"Haltung ist ihrem Wesen nach sozial und bedeutet immer ‚ein sich in Beziehung setzen mit anderen‘, somit bleibt es nicht aus, dass Sie als Multiplikator im Sinne einer förderlichen und gesunden Lernkultur wirken, Orientierung geben und motivierendes Vorbild für Ihre Schülerinnen und Schüler sind."

Eine gute Lernkultur ist entscheidend für erfolgreichen Kompetenzerwerb. Schülerinnen und Schüler brauchen eine Umgebung, die sie herausfordert, in der sie aus Fehlern lernen können, in der sie Unterstützung finden und Vertrauen genießen. Wie lässt sich eine solche Lernkultur entwickeln, angesichts heterogener Klassen sowie Motivations- und Leistungsproblemen bei Schülerinnen und Schülern? Veränderungen werden durch verändertes Verhalten möglich – eine Verhaltensänderung wiederum nur durch eine Haltungsänderung. Welche Haltung befördert diese gewünschte Lernkultur? Wie kann ich persönlich diese Absicht umsetzen?

Heike Hofmann stellt im Online-Workshop vor, wie dies mit ausgewählten Instrumenten des Zürcher Ressourcen Modells® gelingen kann. Dieser Ansatz des Selbstmanagements verbindet kognitive, emotionale und körperliche Aspekte, die bei Motivations- und Lernprozessen entscheidend sind. Das Modell bietet eine einfache Zugangsweise zu selbstbestimmtem Handeln, indem die Teilnehmenden lernen, wie sie unbewusste Kräfte mobilisieren können, um die eigene Haltung im Sinne der intendierten Lernkultur zu gestalten und damit zu einem inspirierenden und motivierenden Rollenmodell für ihre Schüler zu werden.

Voraussetzungen
Die Teilnahme erfordert keine speziellen Voraussetzungen außer etwas Neugier und Offenheit.

 

 

Anmelden bis 18.10.

Impulse

Inhalte
Möglichkeiten der Gestaltung und Veränderung psychischer Prozesse und persönlicher Handlungsmuster
Umsetzung des Gelernten durch Selbsterfahrung und interaktive Selbsthilfetechniken
Ganzheitliche Arbeitsweise

Ziele
Sie entwickeln ein für Sie „stimmiges“ Haltungs-Ziel und erhöhen damit die Chance, dieses auch umzusetzen.
Sie lernen Ihre eigenen Stärken und Möglichkeiten zu erkennen, diese wertzuschätzen und systematisch zu nutzen.
Sie erweitern Ihren persönlichen Entscheidungs- und Handlungsspielraum.
Sie stärken Ihre Selbstkompetenz.

Methodik
Mit Hilfe von theoretischem Input, praktischen Übungen in Kleingruppen- und Einzelarbeit, sowie individuellem Feedback eignen Sie sich ein ressourcenorientiertes Verfahren des Selbstmanagements an, auf das Sie jederzeit zurückgreifen können.

 

Anmelden bis 18.10.

Teilnehmen

Termin: Donnerstag, 28.10. & Freitag, 29.10.2021, jeweils 13:30 – 16:30 Uhr

Teilnahmegebühr: Die Teilnahmebeitrag beträgt 60 Euro. Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von zwei Wochen. Weitere Informationen zu den Teilnahmegebühren finden Sie in den Teilnahmebedingungen (AGB).

Anmeldung: Anmeldeschluss ist der 18. Oktober 2021. Eine Anmeldung ist ausschließlich online möglich. Melden Sie sich rechtzeitig an, da die Plätze limitiert sind und nach Reihenfolge der Anmeldungen vergeben werden. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen/Geschäftsbedingungen an.

Anmeldebestätigung: Eine Teilnahme am Workshop ist nur möglich nach vorheriger Online-Anmeldung. Bitte melden Sie sich verbindlich an. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigungs-Mail. Sollten wir Ihnen einen Platz anbieten können, erhalten Sie anschließend von uns eine Rechnung mit der Bitte, den Teilnahmebeitrag zu überweisen. Sollte der Beitrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum überwiesen werden, verfällt Ihre Anmeldung. Sollten Sie keine Anmeldebestätigung erhalten haben, schauen Sie zunächst in Ihren Spam-Ordner. Ansonsten setzen Sie sich bitte zeitnah mit uns in Verbindung (perspektive-begabung@bildung-und-begabung.de).

Der Workshop findet nur bei einer Mindestteilnehmerzahl statt. Wird diese nicht erreicht, wird der Workshop storniert. Ihren Teilnahmebeitrag überweisen wir Ihnen zurück. 

Videokonferenz: Der Workshop wird digital als Videokonferenz mit Zoom durchgeführt. Kurz vor der Veranstaltung erhalten Sie von uns einen persönlichen Zugangslink zur Veranstaltungsplattform. Dieser Link gilt nur für Sie und darf nicht weitergegeben werden. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

 

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Trainerin

Heike Hofmann leitet das ‚one-women‘-Unternehmen Körper&Sprache. Sie ist Kommunikationsberaterin, zertifizierte ZRM(R)- Trainerin und Coach mit dem Focus auf nonverbaler Kommunikation, Selbstmanagement, Haltung und Präsenz in Wirtschaft, Wissenschaft und Lehre, sozialen Unternehmen und im schulischen Bereich. Ziel ihrer Seminare und Coachings ist die Reflexion und die kreative Erarbeitung der inneren Haltung und der Motivation als Basis einer wertebasierten und authentischen Kommunikation in jeder Lebensphase.

 

 

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Lehrkräftefortbildung

Der Workshop wurde in allen Bundesländern zur Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung beantragt. Die einzelnen Bundesländer folgen unterschiedlichen Vorgaben und sehen teilweise kein formelles Anerkennungsverfahren vor. In einigen Fällen wird die Fachtagung dann jedoch in den entsprechenden Online-Portalen des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen. In der folgenden Übersicht finden Sie die Regelungen der einzelnen Bundesländer.

Nach Teilnahme an der Veranstaltung erhalten Sie im Anschluss automatisch eine Teilnahmebestätigung per E-Mail zugesendet.

Baden-Württemberg: Die Lehrkräftefortbildung ist in Baden-Württemberg durch die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 24.05.2006 geregelt. Im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift ist das Angebot der Fachtagung als das eines "anderen Anbieters" zu klassifizieren. Für solche Angebote ist kein amtliches Anerkennungsverfahren vorgesehen. Für die Teilnahme an Veranstaltungen "anderer Anbieter" kann die jeweilige Schulleitung eigenständig entscheiden, ob Lehrkräfte freigestellt werden. Maßgeblich ist, dass das Angebot im dienstlichen Interesse liegt und keine anderen dienstlichen Gründe der Freistellung entgegenstehen.

Bayern: Jeder Beamte in Bayern muss sich über seinen Dienstvorgesetzten zur Teilnahme an einer Fortbildung anmelden. Der Dienstvorgesetzte entscheidet, ob die Teilnahme stattfinden kann und damit auch, ob die besuchte Veranstaltung als eine Fortbildung für den Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin gewertet werden kann. Er hat hierbei stets die Belange seiner Dienststelle/ seiner Schule zu berücksichtigen (z.B. auch die Anfahrt bzw. die Dauer des Fernbleibens von der Dienststelle). Bayerische Lehrkräfte haben zudem die Verpflichtung, innerhalb einer periodischen Beurteilungsfrist von vier Jahren jeweils 12 Tage Fortbildungen nachzuweisen.

Berlin: Die jeweilige Schulleitung kann eigenständig entscheiden, ob Lehrkräfte für die Veranstaltung freigestellt werden.

Brandenburg: Der Workshop ist als Ergänzungsangebot anerkannt (Anerkennungs-Nr. 211028-35.12-46512-060921.8). Die Entscheidung über die Teilnahme von Lehrkräften an der Veranstaltung treffen die zuständigen staatlichen Schulämter bzw. die Schulleitungen gemäß § 11 Abs.4 der Verordnung über Erholungsurlaub und Dienstbefreiung (EUrlDbV). Alle Kosten, die im Rahmen der Teilnahme anfallen, sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst zu tragen. Die Kostenerstattung erfolgt nach den geltenden Regelungen bei Fortbildungsreisen, insbesondere nach Nr. 2.6 des Rundschreiben 2/16 (LK-FB/BUSS) vom 13.01.2016 (Amtsblatt MBJS, 2016, Nr. 2, S. 56).

Bremen: Anerkennung liegt bei der jeweiligen Schulleitung.

Hamburg: Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig. Es liegt an Hamburger Schulen in der Befugnis und Entscheidung der jeweiligen Schulleitung, Lehrkräften den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung als Fortbildung im Sinne der Fortbildungsverpflichtung anzuerkennen bzw. einer Lehrkraft den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung durch Gewährung von Sonderurlaub zu ermöglichen.

Hessen: Der Workshop wird auf Grund Ihres Antrags nach § 65 Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG) akkreditiert. Mit der Akkreditierung wird der Wprkshop im Veranstaltungskatalog veröffentlicht (unter www.akkreditierung.hessen.de). Das akkreditierte Angebot umfasst eine Fortbildungsdauer von 1 Tag. Dieser Zeitumfang ist nach § 66 Abs. 2 HLbG auf der Teilnahmebescheinigung auszuweisen.

Mecklenburg-Vorpommern: Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, hier das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern, erkennt den Online Workshop – Praxis Begabung - „Lernkultur: Neue Haltung – neue Handlungsmöglichkeiten“ als Lehrkräftefortbildung an. Entstehende Kosten (Reisekosten, Teilnehmergebühren etc.) können von Seiten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V nicht erstattet bzw. bezuschusst werden. Interessierte Lehrerinnen und Lehrer regeln eigenverantwortlich ihre Freistellung vom Unterricht. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern wird auf die Beachtung und Einhaltung der aktuellen Vorgaben und Regelungen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Virus hingewiesen– dies schließt auch eine ggf. erforderliche Absage von Präsenzveranstaltungen ein. Die Verantwortung für eine Durchführung der o.g. Veranstaltung liegt beim Veranstalter.

Niedersachsen: Für externe Anbieter ist kein amtliches Anerkennungsverfahren vorgesehen. Die jeweilige Schulleitung kann unter Berücksichtigung der schulischen Situation eigenständig entscheiden, ob Lehrkräfte freigestellt werden. Maßgeblich ist, dass das Angebot im dienstlichen Interesse liegt und keine anderen dienstlichen Gründe der Freistellung entgegenstehen.

Nordrhein-Westfalen: In NRW gibt es keine Möglichkeit, eine Fortbildungsveranstaltung oder einen Kongress offiziell als Lehrerfortbildung anerkennen zu lassen.

Rheinland-Pfalz: Die Veranstaltung (21ST009202) erkennen wir gem. Nr. 5.4 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung vom 14.07.2020 als dienstlichen Interessen dienend an. Mit dieser Anerkennung ist nicht gleichzeitig von uns die Urlaubsgewährung geregelt. Urlaub aufgrund der Urlaubsverordnung kann nur gewährt werden, wenn die Teilnahme für die dienstliche Tätigkeit von Nutzen ist und andere dienstliche Interessen nicht entgegenstehen.

Saarland: Das Saarland hat keine Akkreditierungsagentur zur Anerkennung von Lehrerfortbildungen. Die Schulen entscheiden entsprechend ihres Schulprofils und entsprechend ihrer Fortbildungsschwerpunkte für das jeweilige Schuljahr in eigener Verantwortung darüber, welche Fort-bildungsveranstaltungen von ihren Lehrkräften besucht werden.

Sachsen: Ein formales Zertifizierungs-/Anerkennungsverfahren für Fortbildungen externer Anbieter gibt es in Sachsen nicht.

Sachsen-Anhalt: Das Verfahren zur Anerkennung von Fortbildungen weiterer Träger ist aktuell ausgesetzt. Das schließt aber keinesfalls eine Teilnahme von Lehrkräften an dem Workshop aus. Sollte eine Freistellung benötigt werden, können Lehrkräfte, entsprechend RdErl. des MK vom 16.9.2013 – 33-03000-2 „Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf Schulleiterinnen und Schulleiter“, eine Teilnahme an einer Fortbildung auch ohne WT-Nummer beantragen (Antrag auf Sonderurlaub, unter Fortzahlung der Bezüge).

Schleswig-Holstein: Ist beantragt. Informationen folgen in Kürze.

Thüringen: Ist beantragt. Informationen folgen in Kürze.

Sie haben Fragen?

Angela von Wietersheim