Workshop

Frank Jäger, Kommunikationstrainer, Coach und Theaterpädagoge, zeigt im Workshop, welche Wirkung Sie mit Ihrer Körpersprache erzielen können und welche Handlungsspielräume Ihnen dies im Lernprozess Ihrer Schülerinnen und Schüler eröffnet.

"Wie muss ich auftreten, um meine Schülerinnen und Schüler zu inspirieren und zu motivieren?"

Lernerfolg braucht Respekt, Wertschätzung, Begeisterung und Empathie. Unsere Haltung trägt dazu bei, unsere Schülerinnen und Schüler zu inspirieren und zu motivieren.  Aber wie wirke ich eigentlich? Vermittle ich meinen Schülerinnen und Schülern, dass ich sie ernst nehme und wertschätze? Vielen ist nicht bewusst, welche Wirkung sie mit ihrer Körpersprache erzielen. Dabei wirkt sich Körpersprache auf die Anschaulichkeit des Unterrichts ebenso aus wie auf Aufmerksamkeit und Interesse der Schülerinnen und Schüler. Das Nonverbale beeinflusst maßgeblich die Glaubwürdigkeit des Gesagten und das Verhalten der Lernenden. Die innere Haltung drückt sich auch in der Körperhaltung aus – und dies wird unbewusst wahrgenommen. Frank Jäger lenkt im Workshop den Fokus darauf, mit welcher (Körperhaltung) wir authentisch, überzeugend und glaubwürdig auftreten und unsere Botschaften wirkungsvoll transportieren können.
Die Teilnehmenden lernen durch erlebnisorientierte Methoden ihre persönliche Körpersprache spielerisch kennen und bewusster zu nutzen. Dabei bekommen sie Tipps, wie sie ihre nonverbale Kommunikation gezielt variieren können und erweitern ihre Handlungsspielräume für die eigene Praxis.

 

Anmelden bis 10.11.

Impulse

Inhalte
Präsenz – wie zeigt sich das?
Bewusst nonverbal kommunizieren … aber wie?
Körpersprache einer motivierenden Kommunikation
Nonverbale Handlungsspielräume öffnen
Körpersprachliche Signale des Gegenübers lesen
Auftreten mit authentischem Selbstausdruck
Reflexion und Transfer für die persönliche Praxis

 

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Teilnehmen

Termin: Mittwoch, 24. November 2021, 13:30-18:00 Uhr

Teilnahmegebühr: Die Teilnahmebeitrag beträgt 60 Euro. Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von zwei Wochen. Weitere Informationen zu den Teilnahmegebühren finden Sie in den Teilnahmebedingungen (AGB).

Anmeldung: Anmeldeschluss ist der 10. November 2021. Eine Anmeldung ist ausschließlich online möglich. Melden Sie sich rechtzeitig an, da die Plätze limitiert sind und nach Reihenfolge der Anmeldungen vergeben werden. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen/Geschäftsbedingungen an.

Anmeldebestätigung: Eine Teilnahme am Workshop ist nur möglich nach vorheriger Online-Anmeldung. Bitte melden Sie sich verbindlich an. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigungs-Mail. Sollten wir Ihnen einen Platz anbieten können, erhalten Sie anschließend von uns eine Rechnung mit der Bitte, den Teilnahmebeitrag zu überweisen. Sollte der Beitrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum überwiesen werden, verfällt Ihre Anmeldung. Sollten Sie keine Anmeldebestätigung erhalten haben, schauen Sie zunächst in Ihren Spam-Ordner. Ansonsten setzen Sie sich bitte zeitnah mit uns in Verbindung (perspektive-begabung@bildung-und-begabung.de).

Der Workshop findet nur bei einer Mindestteilnehmerzahl statt. Wird diese nicht erreicht, wird der Workshop storniert. Ihren Teilnahmebeitrag überweisen wir Ihnen zurück. 

Videokonferenz: Der Workshop wird digital als Videokonferenz mit Zoom durchgeführt. Kurz vor der Veranstaltung erhalten Sie von uns einen persönlichen Zugangslink zur Veranstaltungsplattform. Dieser Link gilt nur für Sie und darf nicht weitergegeben werden. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

 

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Trainer

Frank Jäger ist Kommunikationstrainer, Coach (ICF zertifiziert), Moderator sowie Spiel- und Theaterpädagoge. Nach seinem Diplom-Sportstudium an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS) gründete er GANGART Theater.Event.Training, ein freies Theaterensemble. Über die Jahre baute er es aus, zum Anbieter für kundenspezifisches Unternehmenstheater und erlebnisorientierte Trainings. In seiner Arbeit mit Schülerinnen und Schülern aller Schulformen und Altersgruppen und – seit 2000 – in der Lehrerfortbildung geht es um die Stärkung und Entwicklung der persönlichen Kompetenzen. Besonders im Fokus steht die verbale und nonverbale Kommunikation sowie die Methodik und Didaktik alternativer Unterrichtsmethoden. Sein Theaterhintergrund (insbesondere aus dem Bewegungstheater und ImproTheater) und seine Erfahrungen aus 15 Jahren „Businesstheater“ prägen seine Methodik mit erlebnisorientiertem Lernen und haben ihn zum Experten auf dem Gebiet „Präsenz & Wirkung/Körpersprache“ werden lassen.

 

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Lehrkräftefortbildung

Der Workshop wurde in allen Bundesländern zur Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung beantragt. Die einzelnen Bundesländer folgen unterschiedlichen Vorgaben und sehen teilweise kein formelles Anerkennungsverfahren vor. In einigen Fällen wird die Fachtagung dann jedoch in den entsprechenden Online-Portalen des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen. In der folgenden Übersicht finden Sie die Regelungen der einzelnen Bundesländer.

Nach Teilnahme an der Veranstaltung erhalten Sie im Anschluss automatisch eine Teilnahmebestätigung per E-Mail zugesendet.

Baden-Württemberg: Die Lehrkräftefortbildung ist in Baden-Württemberg durch die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 24.05.2006 geregelt. Im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift ist das Angebot der Fachtagung als das eines "anderen Anbieters" zu klassifizieren. Für solche Angebote ist kein amtliches Anerkennungsverfahren vorgesehen. Für die Teilnahme an Veranstaltungen "anderer Anbieter" kann die jeweilige Schulleitung eigenständig entscheiden, ob Lehrkräfte freigestellt werden. Maßgeblich ist, dass das Angebot im dienstlichen Interesse liegt und keine anderen dienstlichen Gründe der Freistellung entgegenstehen.

Bayern: Jeder Beamte in Bayern muss sich über seinen Dienstvorgesetzten zur Teilnahme an einer Fortbildung anmelden. Der Dienstvorgesetzte entscheidet, ob die Teilnahme stattfinden kann und damit auch, ob die besuchte Veranstaltung als eine Fortbildung für den Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin gewertet werden kann. Er hat hierbei stets die Belange seiner Dienststelle/ seiner Schule zu berücksichtigen (z.B. auch die Anfahrt bzw. die Dauer des Fernbleibens von der Dienststelle). Bayerische Lehrkräfte haben zudem die Verpflichtung, innerhalb einer periodischen Beurteilungsfrist von vier Jahren jeweils 12 Tage Fortbildungen nachzuweisen.

Berlin: Die jeweilige Schulleitung kann eigenständig entscheiden, ob Lehrkräfte für die Veranstaltung freigestellt werden.

Brandenburg: Ist beantragt. Informationen folgen in Kürze.

Bremen: Anerkennung liegt bei der jeweiligen Schulleitung.

Hamburg: Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig. Es liegt an Hamburger Schulen in der Befugnis und Entscheidung der jeweiligen Schulleitung, Lehrkräften den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung als Fortbildung im Sinne der Fortbildungsverpflichtung anzuerkennen bzw. einer Lehrkraft den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung durch Gewährung von Sonderurlaub zu ermöglichen.

Hessen: Ist beantragt. Informationen folgen in Kürze.

Mecklenburg-Vorpommern: Ist beantragt. Informationen folgen in Kürze.

Niedersachsen: Für externe Anbieter ist kein amtliches Anerkennungsverfahren vorgesehen. Die jeweilige Schulleitung kann unter Berücksichtigung der schulischen Situation eigenständig entscheiden, ob Lehrkräfte freigestellt werden. Maßgeblich ist, dass das Angebot im dienstlichen Interesse liegt und keine anderen dienstlichen Gründe der Freistellung entgegenstehen.

Nordrhein-Westfalen: In NRW gibt es keine Möglichkeit, eine Fortbildungsveranstaltung oder einen Kongress offiziell als Lehrerfortbildung anerkennen zu lassen.

Rheinland-Pfalz: Ist beantragt. Informationen folgen in Kürze.

Saarland: Das Saarland hat keine Akkreditierungsagentur zur Anerkennung von Lehrerfortbildungen. Die Schulen entscheiden entsprechend ihres Schulprofils und entsprechend ihrer Fortbildungsschwerpunkte für das jeweilige Schuljahr in eigener Verantwortung darüber, welche Fort-bildungsveranstaltungen von ihren Lehrkräften besucht werden.

Sachsen: Externe Fachtagungen werden in Sachsen nicht anerkannt.

Sachsen-Anhalt: Ist beantragt. Informationen folgen in Kürze.

Schleswig-Holstein: Ist beantragt. Informationen folgen in Kürze.

Thüringen: Ist beantragt. Informationen folgen in Kürze.

Sie haben Fragen?

Angela von Wietersheim