Workshop

Lernerfolg hängt von vielen Faktoren ab – auch davon, welche Rolle die Lehrenden gegenüber ihren Schülerinnen und Schülern einnehmen. Trainerin Ingrid Gündisch schlägt eine Haltung vor, die von Mut zur Kreativität und zu neuen Methoden geprägt ist.

"Unterrichtsmethoden, die auf Kreativität fußen, verändern die Lehrerrolle, führen zu einer neuen Lernkultur und machen den Unterricht spannender und tiefgründiger."

Wie kann dies gelingen? Wie kann ich auf der einen Seite meinen Unterricht kreativer gestalten und auf der anderen Seite auch die Kreativität meiner Schülerinnen und Schüler fordern? Welche Einstellung brauche ich, um kreativem Denken Raum zu geben? Kreatives Unterrichten eignet sich für alle Schülerinnen und Schüler, schafft aber auch Nischen für die Leistungsstarken.

Im Workshop erhalten die Teilnehmenden Anregungen, wie sie sich durch kreative Lernmethoden selbst zurücknehmen und den Jugendlichen mehr Raum für ihren Lernprozess geben können. Verschiedene Kreativitätsmethoden werden vorgestellt und praktisch angewendet. Dabei werden alle Teilnehmenden der Fortbildung eingeladen, in Kleingruppen kreative Aufgaben gemeinsam zu meistern und anschließend der gesamten Gruppe vorzustellen.

 

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Impulse

Inhalte
Wie funktioniert kreatives Denken?
Wie kann ich meinen Unterricht/meine Lehre kreativer gestalten?
Wie kann ich kreatives Leistungspotenzial bei meinen Schülerinnen und Schülern fördern?
Welche Einstellung brauche ich, um kreativem Denken Raum zu schaffen?

 

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Teilnehmen

Termin: Montag, 8. November 2021, 9:30-16:45 Uhr

Teilnahmegebühr: Die Teilnahmebeitrag beträgt 60 Euro. Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von zwei Wochen. Weitere Informationen zu den Teilnahmegebühren finden Sie in den Teilnahmebedingungen (AGB).

Anmeldung: Anmeldeschluss ist der 1. November 2021. Eine Anmeldung ist ausschließlich online möglich. Melden Sie sich rechtzeitig an, da die Plätze limitiert sind und nach Reihenfolge der Anmeldungen vergeben werden. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen/Geschäftsbedingungen an.

Anmeldebestätigung: Eine Teilnahme am Workshop ist nur möglich nach vorheriger Online-Anmeldung. Bitte melden Sie sich verbindlich an. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigungs-Mail. Sollten wir Ihnen einen Platz anbieten können, erhalten Sie anschließend von uns eine Rechnung mit der Bitte, den Teilnahmebeitrag zu überweisen. Sollte der Beitrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum überwiesen werden, verfällt Ihre Anmeldung. Sollten Sie keine Anmeldebestätigung erhalten haben, schauen Sie zunächst in Ihren Spam-Ordner. Ansonsten setzen Sie sich bitte zeitnah mit uns in Verbindung (perspektive-begabung@bildung-und-begabung.de).

Der Workshop findet nur bei einer Mindestteilnehmerzahl statt. Wird diese nicht erreicht, wird der Workshop storniert. Ihren Teilnahmebeitrag überweisen wir Ihnen zurück. 

Videokonferenz: Der Workshop wird digital als Videokonferenz mit Zoom durchgeführt. Kurz vor der Veranstaltung erhalten Sie von uns einen persönlichen Zugangslink zur Veranstaltungsplattform. Dieser Link gilt nur für Sie und darf nicht weitergegeben werden. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

 

 

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Trainerin

Ingrid Gündisch wurde in Bukarest, Rumänien geboren. Sie studierte Regie an der Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ in Berlin. 2004 machte sie sich als Regisseurin selbstständig. Inszenierungen von ihr waren bislang in Deutschland, Österreich, Rumänien und in der Schweiz zu sehen. Seit 2006 arbeitet sie auch als Dozentin in der Hochschullehre für Körpersprache und Bühnenpräsenz, Stimm- und Sprechtraining, Gelassenheit und Resilienz, Spontaneität und Kreativität in der Lehre (LMU München, Universität Hamburg, u. a.). Das Thema „Mehr Kreativität für die Lehre“ ist ihr ein Herzensthema seit sie bei der Deutschen SchülerAkademie andere Unterrichtsformen kennengelernt hat. Ingrid Gündisch lebt mit ihrem Mann und ihren Zwillingen in Hamburg.

 

 

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Lehrkräftefortbildung

Der Workshop wurde in allen Bundesländern zur Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung beantragt. Die einzelnen Bundesländer folgen unterschiedlichen Vorgaben und sehen teilweise kein formelles Anerkennungsverfahren vor. In einigen Fällen wird die Fachtagung dann jedoch in den entsprechenden Online-Portalen des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen. In der folgenden Übersicht finden Sie die Regelungen der einzelnen Bundesländer.

Nach Teilnahme an der Veranstaltung erhalten Sie im Anschluss automatisch eine Teilnahmebestätigung per E-Mail zugesendet.

Baden-Württemberg: Die Lehrkräftefortbildung ist in Baden-Württemberg durch die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 24.05.2006 geregelt. Im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift ist das Angebot der Fachtagung als das eines "anderen Anbieters" zu klassifizieren. Für solche Angebote ist kein amtliches Anerkennungsverfahren vorgesehen. Für die Teilnahme an Veranstaltungen "anderer Anbieter" kann die jeweilige Schulleitung eigenständig entscheiden, ob Lehrkräfte freigestellt werden. Maßgeblich ist, dass das Angebot im dienstlichen Interesse liegt und keine anderen dienstlichen Gründe der Freistellung entgegenstehen.

Bayern: Jeder Beamte in Bayern muss sich über seinen Dienstvorgesetzten zur Teilnahme an einer Fortbildung anmelden. Der Dienstvorgesetzte entscheidet, ob die Teilnahme stattfinden kann und damit auch, ob die besuchte Veranstaltung als eine Fortbildung für den Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin gewertet werden kann. Er hat hierbei stets die Belange seiner Dienststelle/ seiner Schule zu berücksichtigen (z.B. auch die Anfahrt bzw. die Dauer des Fernbleibens von der Dienststelle). Bayerische Lehrkräfte haben zudem die Verpflichtung, innerhalb einer periodischen Beurteilungsfrist von vier Jahren jeweils 12 Tage Fortbildungen nachzuweisen.

Berlin: Die jeweilige Schulleitung kann eigenständig entscheiden, ob Lehrkräfte für die Veranstaltung freigestellt werden.

Brandenburg: Ist beantragt. Informationen folgen in Kürze.

Bremen: Anerkennung liegt bei der jeweiligen Schulleitung.

Hamburg: Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig. Es liegt an Hamburger Schulen in der Befugnis und Entscheidung der jeweiligen Schulleitung, Lehrkräften den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung als Fortbildung im Sinne der Fortbildungsverpflichtung anzuerkennen bzw. einer Lehrkraft den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung durch Gewährung von Sonderurlaub zu ermöglichen.

Hessen: Ist beantragt. Informationen folgen in Kürze.

Mecklenburg-Vorpommern: Ist beantragt. Informationen folgen in Kürze.

Niedersachsen: Für externe Anbieter ist kein amtliches Anerkennungsverfahren vorgesehen. Die jeweilige Schulleitung kann unter Berücksichtigung der schulischen Situation eigenständig entscheiden, ob Lehrkräfte freigestellt werden. Maßgeblich ist, dass das Angebot im dienstlichen Interesse liegt und keine anderen dienstlichen Gründe der Freistellung entgegenstehen.

Nordrhein-Westfalen: In NRW gibt es keine Möglichkeit, eine Fortbildungsveranstaltung oder einen Kongress offiziell als Lehrerfortbildung anerkennen zu lassen.

Rheinland-Pfalz: Ist beantragt. Informationen folgen in Kürze.

Saarland: Das Saarland hat keine Akkreditierungsagentur zur Anerkennung von Lehrerfortbildungen. Die Schulen entscheiden entsprechend ihres Schulprofils und entsprechend ihrer Fortbildungsschwerpunkte für das jeweilige Schuljahr in eigener Verantwortung darüber, welche Fort-bildungsveranstaltungen von ihren Lehrkräften besucht werden.

Sachsen: Externe Fachtagungen werden in Sachsen nicht anerkannt.

Sachsen-Anhalt: Ist beantragt. Informationen folgen in Kürze.

Schleswig-Holstein: Ist beantragt. Informationen folgen in Kürze.

Thüringen: Ist beantragt. Informationen folgen in Kürze.

Sie haben Fragen?

Angela von Wietersheim